Harmonie Ambulanter Pflegedienst Logo

Alt-Fechenheim 110
60386 Frankfurt am Main

Tel.: 069-97 76 18 40
(24 Stunden erreichbar)
E-Mail: info@hap-ffm.de

Grundpflege in der ambulanten Pflege zu Hause

Das Hauptkriterium für die Einteilung in einen Pflegegrad nach dem -> Pfegestärkungsgesetz ist die Zeit, die beansprucht wird, um die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) einer pflegebedürftigen Person sicherzustellen.

Gerne geben wir Ihnen Hilfestellung in den folgenden Bereichen:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung)
  • Ernährung (Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe bei Aufnahme von Nahrung/Getränken)
  • Mobilität (Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegrad 2 - 5 haben, können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen von der Pflegekasse für zweckgebundene Sachleistungen gezahlt. Damit können wir u.a. folgende Aktivitäten mit Ihnen unternehmen:

  • Spaziergänge
  • Begleitung zu Freunden oder Verwandten
  • Spiele spielen
  • Vorlesen
  • Gedächtnistraining
  • Gymnastikübungen
  • Erledigung von Behördenangelegenheiten