Alt-Fechenheim 110
60386 Frankfurt am Main
Tel.: 069-97 76 18 40
(24 Stunden erreichbar)
E-Mail: info@hap-ffm.de
Das Hauptkriterium für die Einteilung in einen Pflegegrad nach dem -> Pfegestärkungsgesetz ist die Zeit, die beansprucht wird, um die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) einer pflegebedürftigen Person sicherzustellen.
Gerne geben wir Ihnen Hilfestellung in den folgenden Bereichen:
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegrad 2 - 5 haben, können
monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.
Dieser Betrag wird zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen
von der Pflegekasse für zweckgebundene Sachleistungen gezahlt.
Damit können wir u.a. folgende Aktivitäten mit Ihnen unternehmen: