Alt-Fechenheim 110
60386 Frankfurt am Main
Tel.: 069-97 76 18 40
(24 Stunden erreichbar)
E-Mail: info@hap-ffm.de
Sie möchten auch weiterhin in Ihrer Wohnung bleiben, benötigen
dafür aber Unterstützung?
Wir helfen gerne
Fragen Sie uns, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir beraten Sie umfassend, helfen Ihnen beim Ausfüllen von Antragsformularen für Pflegeleistungen und sind freundlich und kompetent täglich für Sie da.
Um Pflegeleistungen vergütet zu bekommen, muss zunächst der Pflegegrad festgestellt werden. Die Einstufung erfolgt über die zuständige Pflegekasse. Der MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) begutachtet die pflegebedürftige Person und legt den Pflegegrad (2 - 5) nach dem -> Pfegestärkungsgesetz fest.
Entsprechend dieser Einstufung werden die Pflegekosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag des Pflegegrades von der Krankenkasse übernommen. Leistungen, die zusätzlich (= über den Höchstbetrag hinaus) erbracht werden, müssen selbst bzw. von örtlichem Hilfeträger gezahlt werden.
Gerne bieten wir Ihnen tatkräftige Unterstützung in den folgenden Bereichen an: