Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen: zur Pflege zu Hause, zum Pflegegrad und zu den Leistungen der Pflegeversicherung – in Frankfurt am Main und Maintal.
Beratung entsprechend Ihrem Bedarf
Jede häusliche Situation ist anders. Deshalb beginnt bei uns jede Versorgung mit einem Gespräch: Wir hören zu, sehen uns die Wohnsituation an und klären mit Ihnen, welche Unterstützung wirklich gebraucht wird – und welche Aufgaben Sie selbst oder Ihre Angehörigen weiterhin übernehmen möchten.
In gemeinsamer Absprache mit Ihnen werden individuelle Lösungen gefunden. Die Förderung der Selbstständigkeit ist dabei ein wichtiges Ziel unseres Pflegedienstes.
- Beratung entsprechend dem individuellen Bedarf
- Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen für den Alltag
- Fragen zur Pflegeversicherung verständlich erklärt
- Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare
Der Beratungsbesuch bei Pflegegeld
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen versorgt wird, hat Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Diese Beratung nach § 37 SGB XI führen wir für Sie durch – bei Ihnen in der Wohnung, in Ruhe und ohne Zeitdruck.
Darum geht es im Gespräch
- Pflegegrad und dessen Bedeutung für Ihre Leistungen
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit
- Kurzzeitpflege und weitere Unterstützungsangebote
- Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
- Hilfsmittel und Anpassungen in der Wohnung
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Der Weg zum Pflegegrad
Damit Leistungen der Pflegeversicherung übernommen werden, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Wir begleiten Sie durch diesen Weg und helfen beim Ausfüllen der Unterlagen.
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Antrag bei der Pflegekasse
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt – formlos per Telefon oder schriftlich. Wir sagen Ihnen, worauf zu achten ist, und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
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Termin vorbereiten
Vor der Begutachtung sammeln wir mit Ihnen die wichtigen Unterlagen und halten fest, bei welchen Verrichtungen im Alltag tatsächlich Unterstützung nötig ist.
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Begutachtung zu Hause
Der medizinische Dienst der Krankenversicherung besucht die pflegebedürftige Person und begutachtet die Situation. Auf Wunsch sind Angehörige beim Termin dabei.
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Einstufung und Start
Nach dem Bescheid steht der Pflegegrad fest. Danach stimmen wir die Leistungen mit Ihnen ab und beginnen mit der Versorgung in Ihrem Zuhause.
Pflege lässt sich lernen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, übernimmt viel Verantwortung. In unseren Schulungen zeigen unsere Pflegefachkräfte praktische Handgriffe und geben Antworten auf die Fragen, die im Alltag wirklich auftauchen.
- Ernährung und Unterstützung beim Essen und Trinken
- Mobilisierung, Lagern und rückenschonendes Arbeiten
- Medikamentengabe und Umgang mit Verordnungen
- Praktische Pflegetätigkeiten im Tagesablauf
Die Schulungen können auch in der Wohnung der pflegebedürftigen Person stattfinden – dort, wo die Handgriffe später tatsächlich gebraucht werden.
Was Angehörige uns oft fragen
Wer stellt den Antrag auf einen Pflegegrad?
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person – zum Beispiel ein Angehöriger oder eine gesetzliche Vertretung. Gerichtet wird er an die zuständige Pflegekasse bei der Krankenkasse. Wir beraten Sie dazu und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation und den Unterstützungsbedarf besprechen, ist für Sie unverbindlich. Die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI wird bei Anspruch über die Pflegekasse abgerechnet. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab offen mit Ihnen – bevor eine Leistung beginnt.
Welche Leistungen übernimmt die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse?
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden entsprechend dem Pflegegrad bis zum jeweiligen Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen. Medizinische Behandlungspflege erfolgt nach ärztlicher Anordnung und wird mit der Krankenkasse abgerechnet. Leistungen, die über den Höchstbetrag hinaus erbracht werden, müssen selbst beziehungsweise vom örtlichen Hilfeträger gezahlt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Die Grundpflege umfasst die Unterstützung bei den täglichen Verrichtungen: Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und Trinken, Mobilisierung. Die medizinische Behandlungspflege erfolgt nach ärztlicher Anordnung – etwa Verabreichung von Medikamenten, Verbände und Wundversorgung. Beides lässt sich in einer Versorgung verbinden.
Wie schnell kann die Versorgung beginnen?
Rufen Sie uns an – wir sind rund um die Uhr erreichbar und vereinbaren zeitnah einen Termin für das Beratungsgespräch. Wie schnell die Versorgung anschließend starten kann, hängt vom Umfang der benötigten Leistungen und den vorliegenden Unterlagen ab. Wir sagen Ihnen im Gespräch verbindlich, was möglich ist.
In welchen Stadtteilen sind Sie unterwegs?
Seit 2010 sind wir von Maintal-Bischofsheim bis Frankfurt-Bornheim in der ambulanten Alten-, Kranken- und Behindertenpflege tätig. Unser Büro liegt in Alt-Fechenheim 110. Ob Ihre Adresse im Einzugsgebiet liegt, klären wir am Telefon in einem Satz.
Was übernommen wird, klären wir individuell
Welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden, hängt vom festgestellten Pflegegrad, von der ärztlichen Verordnung und von Ihrer persönlichen Situation ab. Pauschale Aussagen wären hier nicht seriös.
Deshalb rechnen wir Ihnen vor Beginn der Versorgung konkret vor, welche Leistungen die Pflege- beziehungsweise Krankenkasse trägt und welcher Anteil gegebenenfalls selbst oder vom örtlichen Hilfeträger zu zahlen ist. Erst danach entscheiden Sie.
Persönlich beraten lassen
Rufen Sie uns an, wenn Sie oder ein Angehöriger Unterstützung brauchen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades.
24 Stunden erreichbar
- 0173 441 39 14
- info@hap-ffm.de
- Alt-Fechenheim 110, 60386 Frankfurt am Main